Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan
Begründung
Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerquerung an der Einmündung des "Lettigkautwegs" in die "Offenbacher Landstraße" in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmüdnung des "Lettigkautwegs" in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht und eine über das übliche Maß hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung sind nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o.g. Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat bittet.