Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3616 entstanden aus Vorlage: OF 894/5 vom 10.09.2009 Betreff: Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zone des eingeschränkten Halteverbots in der Odenwaldstraße zwischen Breubergstraße und Goldsteinstraße aufzuheben. 2. im Kurvenbereich Odenwaldstraße/Goldsteinstraße (Nordwest-Ecke) eine Markierung anzubringen, um das illegale Parken zu verdeutlichen. 3. den Bereich des Halteverbots in der Goldsteinstraße auf der Südseite, zwischen der Einmündung Odenwaldstraße und der Hausnummer 55, zu beschränken. 4. die Halteverbotsmarkierung in der Goldsteinstraße (südliche Fahrbahnseite) vor dem Durchgang zur Jugenheimer Straße (Gängelchen) um 2 bis 3 Meter zu verlängern. Begründung: zu 1.: Hier besteht aus früheren Zeiten eine Ladezone, welche ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich. zu 2.: Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstraße/ Goldsteinstraße dienen. zu 3.: Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu der Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3 bis 4 Parkplätze geschaffen werden. zu 4.: Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeiten der Passage werden durch die Maßnahme verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 533 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 16.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1