Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM
3616 entstanden aus
Vorlage: OF 894/5 vom
10.09.2009 Betreff: Parkordnung in der Odenwaldstraße und
Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zone des eingeschränkten
Halteverbots in der Odenwaldstraße zwischen Breubergstraße und Goldsteinstraße
aufzuheben. 2. im
Kurvenbereich Odenwaldstraße/Goldsteinstraße (Nordwest-Ecke) eine Markierung
anzubringen, um das illegale Parken zu verdeutlichen. 3. den Bereich des Halteverbots in der
Goldsteinstraße auf der Südseite, zwischen der Einmündung Odenwaldstraße und
der Hausnummer 55, zu beschränken. 4. die Halteverbotsmarkierung in der Goldsteinstraße
(südliche Fahrbahnseite) vor dem Durchgang zur Jugenheimer Straße (Gängelchen)
um 2 bis 3 Meter zu verlängern. Begründung: zu 1.: Hier
besteht aus früheren Zeiten eine Ladezone, welche ein längeres Parken werktags
zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr
sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner
möglich. zu 2.: Wegen der in
der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr
eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstraße/
Goldsteinstraße dienen. zu
3.: Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu der Hausnummer 59 und
erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3 bis 4 Parkplätze
geschaffen werden. zu 4.:
Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeiten der Passage werden durch die
Maßnahme verbessert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.04.2010, ST 533
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5
am 12.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 16.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1