Meine Nachbarschaft: Breubergstraße
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Vorlagen
Niederrad: Zusatzschilder zu Straßenschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6702 entstanden aus Vorlage: OF 1345/5 vom 06.03.2025 Betreff: Niederrad: Zusatzschilder zu Straßenschildern Der Magistrat wird gebeten , die Straßenschilder in Niederrad, die nach Bergen benannt sind, mit erläuternden Zusatzschildern zu versehen - analog zu den Hinweisen bei Personennamen. Beispielsweise betrifft dies folgende Straßen: Kandelstraße Kniebisstraße Otzbergstraße Melibocusstraße Belchenstraße Begründung: Da die Herkunft der Straßennamen einiger Straßen in Niederrad Nord mit Namen von Bergen einem Großteil der Bevölkerung nicht geläufig ist, wäre es hilfreich, die Zusatzbezeichnungen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 907
Verkehrssituation in der Breubergstraße/Ecke Odenwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1937 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 11.03.2022 Betreff: Verkehrssituation in der Breubergstraße/Ecke Odenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen verhindert werden kann, dass im Einmündungsbereich der Breubergstraße/Ecke Odenwaldstraße die Gehwege beidseitig von parkenden Autos blockiert werden können. Zu Fuß Gehende sind hier oft stark beeinträchtigt. Begründung: Im oben genannten Bereich stehen oft Autos. Fußgängerinnen und Fußgänger auf der westlichen Seite der Odenwaldstraße müssen im Einmündungsbereich in die Breubergstraße die Straße queren und werden häufig von den parkenden Autos behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1691 Aktenzeichen: 32 3
Optimierungen im absoluten Halteverbot in der Otzbergstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6587 entstanden aus Vorlage: OF 1768/5 vom 04.09.2020 Betreff: Optimierungen im absoluten Halteverbot in der Otzbergstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im abgepollerten absoluten Halteverbot in der Kurve in der Otzbergstraße in Niederrad ein weiterer Poller installiert werden kann, um Halten und Parken dauerhaft zu unterbinden; 2. von der Melibocusstraße her kommend vor der Ausfahrt vor der genannten Kurve der Poller entfernt werden und das Verkehrsschild (absolutes Halteverbot) dorthin versetzt werden kann. So könnte ein zusätzlicher Parkplatz entstehen. Begründung: In der Kurve in der Otzbergstraße wird durch den fehlenden Poller häufig geparkt. Diese Fahrzeuge blockieren die Straße. Ein zusätzlicher Parkplatz könnte entstehen, wenn wie oben beschrieben ein Poller entfernt und das Verkehrsschild verschoben wird. Durch beide Maßnahmen könnte sich die Situation erheblich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 292 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 1716/5 vom 07.08.2020 Betreff: Absolutes Halteverbot in der Treburer Straße 23 in Niederrad Vorgang: OM 4610/19 OBR 5; ST 1433/19 Der Magistrat wird gebeten, das derzeit eingeschränkte Halteverbot vor der Treburer Straße 23 in Niederrad in ein absolutes zu ändern und diesen Bereich ggf. durch Poller abzusichern. Dadurch soll erreicht werden, dass der Lieferverkehr zum REWE-Markt in der Bruchfeldstraße nicht mehr die Straße blockiert, sondern ungehindert die Einfahrt zur Belieferung nutzen kann (siehe dazu Stellungnahme 1433 zur Situation in der Otzbergstraße). Begründung: Der Anlieferverkehr zum Supermarkt REWE auf der Bruchfeldstraße in Niederrad erfolgt über die Treburer Straße. Die anliefernden Lkws können derzeit oft nicht in den Hof hinter dem Supermarkt fahren, da im eingeschränkten Halteverbot parkende Pkws das Einfahren verhindern. So sind die Fahrerinnen und Fahrer der Lkws gezwungen, auf der Straße auszuladen. Dahinterstehende Pkws kommen nicht durch. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von ständigen Hupkonzerten sowohl der Pkw- als auch der Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4610 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1433 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1902 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Schildern gegen Hundekot auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6391 entstanden aus Vorlage: OF 1715/5 vom 07.08.2020 Betreff: Aufstellen von Schildern gegen Hundekot auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße Schilder gegen Hundekot aufzustellen, um der immensen Verschmutzung Einhalt zu gewähren. Begründung: Die Verschmutzung durch Hundekot auf der Wiese im oben genannten Bereich stellt insbesondere für Kinder eine nicht hinzunehmende Rücksichtslosigkeit seitens der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dar. Das Aufstellen von Schildern gegen Hundekot würde die Aufmerksamkeit der Tierhalterinnen und Tierhalter erhöhen und im besten Fall zur Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1881 Aktenzeichen: 67 0
Verbesserung der Verkehrssituation in der Otzbergstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4610 entstanden aus Vorlage: OF 1235/5 vom 26.04.2019 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Otzbergstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Otzbergstraße auf Höhe der Liefereinfahrt zum Supermarkt PENNY verbessert werden kann. Ziel soll sein, dass der Anlieferverkehr durch Lkws den Hof hinter dem Supermarkt zum Abladen nutzen kann. Die Einfahrt ist derzeit oft nicht möglich, da Pkws, die verbotenerweise parken, die Möglichkeit nehmen, in den Hof zu fahren. Möglicherweise ist die Situation dadurch zu lösen, dass gegenüber der Einfahrt schraffierte Linien angebracht werden, auch wenn dies bedeutet, dass Parkplätze wegfallen. Begründung: Der Anlieferverkehr zum Supermarkt PENNY auf der Bruchfeldstraße in Niederrad erfolgt über die Otzbergstraße. Die anliefernden Lkws können derzeit oft nicht in den Hof hinter dem Supermarkt fahren, da im eingeschränkten Halteverbot parkende Pkws das Einfahren verhindern. So sind die Fahrerinnen und Fahrer der Lkws gezwungen, auf der Straße auszuladen. Dahinter stehende Pkws kommen nicht durch. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von ständigen Hupkonzerten sowohl der Pkw- als auch der Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer. Die falsch parkenden Pkws stehen sehr häufig gegen die Fahrtrichtung und sehen dadurch das richtig angebrachte Halteverbotsschild nicht. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1433 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6392 Aktenzeichen: 32 1
Abpollerung der Kurve in der Otzbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2931 entstanden aus Vorlage: OF 795/5 vom 01.03.2018 Betreff: Abpollerung der Kurve in der Otzbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich in der Otzbergstraße durch Poller abzusichern. Begründung: Der Kurvenbereich in der Otzbergstraße wird permanent, trotz einer Beschilderung - Parkverbot - zugeparkt. Da in letzter Zeit wiederholt Krankenfahrzeuge und speziell die Müllfahrzeuge der FES die Kurve nicht befahren konnten, mussten diese Fahrzeuge den Bereich rückwärts wieder verlassen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1077 Aktenzeichen: 66 7
Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2150 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 02.04.2013 Betreff: Straßenschilder mit Zusatzschildern ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die Schilder mit den Straßennamen durch die allgemein üblichen Zusatzbeschilderungen an den Stellen zu ergänzen, wo die Schilder fehlen. Beispielhaft seien hier folgende Örtlichkeiten genannt: - Willemerstraße (Siemensstraße); - Gutzkowstraße (Ecke Schifferstraße); - Passavantstraße (Ecke Burnitzstraße); - Oskar-Sommer-Straße (Ecke Burnitzstraße); - Ossietzkystraße (Ecke Grethenweg); - Max-Reger-Straße (Ecke Mörfelder Landstraße); - Textorstraße (zwei Stück); - Schaubstraße (Schaumainkai); - Rubensstraße (zwei Stück); - Rembrandtstraße (zwei Stück); - Dürerstraße (zwei Stück); - Melibocusstraße; - Heinrich-Seliger-Straße; - Herbert-Boehm-Straße; - Otzbergstraße; - Kniebisstraße; - Kandelstraße; - Frauenhofstraße. Begründung: Die Zusatzschilder mit Erläuterungen zu den Straßennamen werden jeweils am Anfang und am Ende der Straße unter das Straßenschild montiert. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates wies ein Bürger auf die fehlenden Schilder an der Textorstraße hin. Bei weiterer Recherche wurden bei den oben genannten Straßen ebenfalls fehlende Zusatzschilder entdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1115 Aktenzeichen: 66 7
Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3616 entstanden aus Vorlage: OF 894/5 vom 10.09.2009 Betreff: Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zone des eingeschränkten Halteverbots in der Odenwaldstraße zwischen Breubergstraße und Goldsteinstraße aufzuheben. 2. im Kurvenbereich Odenwaldstraße/Goldsteinstraße (Nordwest-Ecke) eine Markierung anzubringen, um das illegale Parken zu verdeutlichen. 3. den Bereich des Halteverbots in der Goldsteinstraße auf der Südseite, zwischen der Einmündung Odenwaldstraße und der Hausnummer 55, zu beschränken. 4. die Halteverbotsmarkierung in der Goldsteinstraße (südliche Fahrbahnseite) vor dem Durchgang zur Jugenheimer Straße (Gängelchen) um 2 bis 3 Meter zu verlängern. Begründung: zu 1.: Hier besteht aus früheren Zeiten eine Ladezone, welche ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich. zu 2.: Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstraße/ Goldsteinstraße dienen. zu 3.: Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu der Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3 bis 4 Parkplätze geschaffen werden. zu 4.: Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeiten der Passage werden durch die Maßnahme verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 533 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 16.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
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