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Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3532 entstanden aus Vorlage: OF 430/7 vom 29.08.2014 Betreff: Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heinrich-Lübke-Siedlung vor Haus Nr. 38 zwei oder drei Parkplätze installiert und markiert werden. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist verkehrsberuhigte Zone und nicht im Besitz der ABG Frankfurt Holding. In dieser sogenannten "Spielstraße" gilt absolutes Halteverbot auch ohne Beschilderung, außer es gibt markierte Stellflächen. Weder Polizei noch Feuerwehr sehen Handlungsbedarf, wenn dort Autos parken, da diese keine Behinderung darstellen. Die ABG Frankfurt Holding allerdings lässt eigenmächtig auf Kosten der Fahrzeughalter abschleppen. Auch nach Ansicht des zuständigen Straßenverkehrsamtes wären markierte Parkplätze eine Lösung, um diese Situation zu klären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 925 Aktenzeichen: 32 1