Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM
3532 entstanden aus Vorlage:
OF 430/7 vom
29.08.2014 Betreff: Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung
Der Magistrat
wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heinrich-Lübke-Siedlung vor Haus
Nr. 38 zwei oder drei Parkplätze installiert und
markiert werden.
Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist verkehrsberuhigte Zone
und nicht im Besitz der ABG Frankfurt Holding. In dieser sogenannten
"Spielstraße" gilt absolutes Halteverbot auch ohne Beschilderung, außer es gibt
markierte Stellflächen. Weder Polizei noch Feuerwehr sehen Handlungsbedarf,
wenn dort Autos parken, da diese keine Behinderung darstellen. Die ABG
Frankfurt Holding allerdings lässt eigenmächtig auf Kosten der Fahrzeughalter
abschleppen. Auch nach Ansicht des zuständigen
Straßenverkehrsamtes wären markierte Parkplätze eine Lösung, um diese Situation
zu klären. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.12.2014, ST 1542
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 925
Aktenzeichen: 32 1