Parken in der Heinrich-Lübke-Siedlung
Begründung
Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Heinrich-Lübke-Siedlung vor Haus Nr .38 zwei oder drei Parkplätze installiert und markiert werden. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist verkehrsberuhigte Zone und nicht im Besitz der ABG Holding. In dieser sogenannten "Spielstraße" gilt absolutes Halteverbot auch ohne Beschilderung, außer es gibt markierte Stellflächen. Weder Polizei noch Feuerwehr sehen Handlungsbedarf, wenn dort Autos parken, da diese keine Behinderung darstellen. Die ABG Holding allerdings, läßt eigenmächtig, auf Kosten der Fahrzeughalter, abschleppen. Auch nach Ansicht des zuständigen Straßenverkehrsamtes wären markierte Parkplätze eine Lösung um diese Situation zu klären.