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Sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn gewährleisten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 16.09.2014 Betreff: Sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn gewährleisten Vorgang: B 591/13 Der Magistrat wird gebeten, - dem Ortsbeirat 6 über die aktuellen Planungen von Hessen Mobil bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn zu berichten, - wie in seinem Bericht vom 20.12.2013, B 591, zugesagt, auf Hessen Mobil weiterhin dahin gehend einzuwirken, dass sowohl für den aktuellen Zustand, für die geplanten Bauzustände als auch für den vorgesehenen Zustand mit erweiterter Unterführung eine sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn gewährleistet wird. Beispielhaft für eine Lösung sind Absperrungen wie in der Palleskestraße/Schulweg zur IGS West (siehe Bilder in der Anlage). Begründung: Der Fuß- bzw. Fahrradweg entlang der Siegener Straße bzw. Sossenheimer Straße wird derzeit von vielen Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. Dazu gehören auch viele Kinder und Jugendliche, die in Eschborn zur Schule gehen. Gemäß dem Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 591, hat der Magistrat seinerzeit den Planungen von Hessen Mobil (Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Unterführungsbauwerks, sodass der Rad- und Fußweg weiterhin unter der Autobahn hindurchgeführt werden kann) mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch während der Zwischen- und Bauzustände eine sichere Wegeführung ermöglicht wird. Dahin gehend ist jedoch seit Herstellung der zweistreifigen Verkehrsführung von der Autobahnausfahrt bis zum Unterführungsbauwerk nichts geschehen. Immer wieder kommt es aufgrund des mangelnden Rad- und Fußwegs zu gefährlichen Situationen, insbesondere auch für Fahrradfahrer, die von Eschborn in Richtung Sossenheim fahren möchten. Anlage 1 (ca. 108 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 591 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 440 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1457 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2