Sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn gewährleisten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM
3519 entstanden aus
Vorlage: OF 1122/6 vom
16.09.2014 Betreff: Sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen
Sossenheim-Nord und Eschborn gewährleisten Vorgang: B 591/13 Der Magistrat wird gebeten, - dem Ortsbeirat 6 über die aktuellen Planungen von
Hessen Mobil bezüglich der Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord
und Eschborn zu berichten, - wie in seinem Bericht vom
20.12.2013, B 591, zugesagt, auf Hessen Mobil weiterhin dahin gehend
einzuwirken, dass sowohl für den aktuellen Zustand, für die geplanten
Bauzustände als auch für den vorgesehenen Zustand mit erweiterter Unterführung
eine sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn
gewährleistet wird. Beispielhaft für eine Lösung sind Absperrungen wie in der
Palleskestraße/Schulweg zur IGS West (siehe Bilder in der Anlage). Begründung: Der Fuß- bzw. Fahrradweg entlang der Siegener Straße
bzw. Sossenheimer Straße wird derzeit von vielen Fußgängern und Fahrradfahrern
genutzt. Dazu gehören auch viele Kinder und Jugendliche, die in Eschborn zur
Schule gehen. Gemäß dem Bericht des Magistrats vom
20.12.2013, B 591, hat der Magistrat seinerzeit den Planungen von Hessen Mobil
(Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Unterführungsbauwerks, sodass der
Rad- und Fußweg weiterhin unter der Autobahn hindurchgeführt werden kann)
mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch während der Zwischen- und Bauzustände
eine sichere Wegeführung ermöglicht wird. Dahin gehend ist jedoch seit
Herstellung der zweistreifigen Verkehrsführung von der Autobahnausfahrt bis zum
Unterführungsbauwerk nichts geschehen. Immer wieder kommt es aufgrund des
mangelnden Rad- und Fußwegs zu gefährlichen Situationen, insbesondere auch für
Fahrradfahrer, die von Eschborn in Richtung Sossenheim fahren möchten. Anlage 1 (ca.
108 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 20.12.2013, B 591
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 440
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1457
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6
am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2