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Rad- und Fußweg von Sossenheim-Nord nach Eschborn

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 591 Betreff: Rad- und Fußweg von Sossenheim-Nord nach Eschborn Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3596 - NR 631/13 SPD - Die Rad- und Fußwegeverbindung von Sossenheim-Nord nach Eschborn liegt im Bereich der Anschlussstelle Eschborn im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil. Die dortigen Ausbaupläne sahen ursprünglich vor, für den Rad- und Fußverkehr eine Brücke über die BAB A 66 zu errichten, um in dem bestehenden Unterführungsbauwerk ausreichend Platz für eine durchgehend zweistreifige Verkehrsführung von der Autobahn aus Richtung Westen in Richtung Eschborn realisieren zu können. Zwischenzeitlich wurde von Hessen Mobil entschieden, das Unterführungsbauwerk zu erneuern und so zu erweitern, dass der Rad- und Fußweg weiterhin unter der Autobahn hindurchgeführt werden kann. Der Magistrat hat dieser Lösung, die mit deutlich geringeren Steigungen für den Rad- und Fußverkehr verbunden ist, mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch während der Zwischen- und Bauzustände eine sichere Wegeführung ermöglicht wird. Hessen Mobil bereitet derzeit die Baurechtschaffung für die erweiterte Unterführung vor. Da nach der Herstellung einer zweistreifigen Verkehrsführung von der Autobahnausfahrtsrampe bis zum Unterführungsbauwerk, für die das Baurecht bereits vorlag, der Rad- und Fußweg aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main nicht in ausreichender Weise wieder hergestellt wurde, hat der Magistrat Hessen Mobil erneut auf die Position der Stadt hingewiesen. Hessen Mobil hat eine Nachbesserung der Wegeverbindung zugesagt. Der Magistrat wird bei Bedarf weiter auf Hessen Mobil einwirken, um sowohl für den aktuellen Zwischenzustand als auch für den Zustand mit erweiterter Unterführung und insbesondere für die entsprechenden Bauzustände eine sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn zu erlangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2013, NR 631 Antrag vom 16.09.2014, OF 1122/6 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3519 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 591 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 591 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 4236, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1