Rad- und Fußweg von Sossenheim-Nord nach Eschborn
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B
591 Betreff:
Rad- und Fußweg von Sossenheim-Nord nach Eschborn Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013,
§ 3596 - NR 631/13 SPD -
Die Rad- und
Fußwegeverbindung von Sossenheim-Nord nach Eschborn liegt im Bereich der
Anschlussstelle Eschborn im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Straßen- und
Verkehrsmanagements Hessen Mobil. Die dortigen Ausbaupläne sahen
ursprünglich vor, für den Rad- und Fußverkehr eine Brücke über die BAB A 66 zu
errichten, um in dem bestehenden Unterführungsbauwerk ausreichend Platz für
eine durchgehend zweistreifige Verkehrsführung von der Autobahn aus
Richtung Westen in Richtung Eschborn realisieren zu können. Zwischenzeitlich wurde von Hessen Mobil entschieden,
das Unterführungsbauwerk zu erneuern und so zu erweitern, dass der Rad- und
Fußweg weiterhin unter der Autobahn hindurchgeführt werden kann. Der
Magistrat hat dieser Lösung, die mit deutlich geringeren Steigungen für den
Rad- und Fußverkehr verbunden ist, mit der Maßgabe zugestimmt, dass auch
während der Zwischen- und Bauzustände eine sichere Wegeführung ermöglicht wird.
Hessen Mobil bereitet derzeit die Baurechtschaffung für die erweiterte
Unterführung vor.
Da nach der Herstellung einer
zweistreifigen Verkehrsführung von der Autobahnausfahrtsrampe bis zum
Unterführungsbauwerk, für die das Baurecht bereits vorlag, der Rad- und
Fußweg aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main nicht in ausreichender Weise
wieder hergestellt wurde, hat der Magistrat Hessen Mobil erneut auf die
Position der Stadt hingewiesen. Hessen Mobil hat eine Nachbesserung der
Wegeverbindung zugesagt. Der Magistrat wird bei Bedarf weiter auf Hessen Mobil
einwirken, um sowohl für den aktuellen Zwischenzustand als auch für den Zustand
mit erweiterter Unterführung und insbesondere für die entsprechenden
Bauzustände eine sichere Rad- und Fußverkehrsführung zwischen Sossenheim-Nord
und Eschborn zu erlangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
05.06.2013, NR 631
Antrag vom
16.09.2014, OF
1122/6
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3519
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
02.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6
am 21.01.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 591 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 591 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Beschlussausfertigung(en):
§ 4236, 27. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1