Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen
Begründung
Alle drei Wohnblocks: Im Weimel 2+4, 6+8, In der Römerstadt 166+168, die rund um eine Grünfläche auf der Tiefgarage liegen, haben in den Erdgeschoss-Wohnungen eine ebenerdige Loggia mit einem Austritt auf eine davor liegende Grünparzelle. Diese Parzellen mit einer Tiefe von etwa 5-6 m sind deutlich von der großen Rasenfläche in der Mitte bzw. auf der Tiefgarage abgegrenzt. Die Begrenzung ist heute noch sichtbar, z.B. durch Kirschlorbeer-Büsche. Die Pflege der Grünparzelle und der begrenzenden Büsche vor dem Terrassenaustritt wurde von den meisten Erstmietern (1965) selbst übernommen nach Rücksprache mit dem städtischen Vermieter. So ist bis heute eine vielfältige Nutzung entstanden: Beete mit sorgfältig ausgewählten Blühpflanzen, blühende Sträucher, Gräser und Blattpflanzen mit Rankengittern, Sandkästen für Kleinkinder, Gartentische unter Büschen etc. Anfang Januar dieses Jahres, nach der Ankündigung, eine Brüstung auf dem Terrassenaustritt anzubringen, wurden die Pflanzen und Büsche der Häuser Im Weimel 2 und 4 schon beschädigt und abgeschlagen. In einem Brief der ABG (Wagner/Wagner) vom 10.1. dieses Jahres wird darauf verwiesen, dass ein Einverständnis der Mieter nicht erforderlich sei und die vorgelagerten Grünflächen nicht zum Mietvertrag gehörten. Mit diesem Vorgehen wird eine vielfältige Bepflanzung und Nutzung der kleinen Grünparzellen nach jahrzehntelanger Duldung durch den/die Vermieter plötzlich aufgekündigt, es werden auch alte Absprachen mit dem Vermieter ignoriert. Insbesondere aber ist der Sinn der baulichen Maßnahme anzuzweifeln. Hier wird ein ebenerdiger Austritt aus einer Loggia mit einer Balkonbrüstung eingerüstet, was die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl keinesfalls erhöht, aber für die Bewohner den Zugang zu Grünpflanzen, Luft und Erholungsfrei-Flächen deutlich erschwert.
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme