Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM
3420 entstanden aus Vorlage:
OF 511/8 vom
18.08.2014 Betreff: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als
solchen kennzeichnen Der Magistrat gebeten, den Bürgersteig entlang der
Marie-Curie-Straße Richtung Rosa-Luxemburg-Straße (Nordseite) von der Kreuzung
mit der Altenhöferallee her als für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer
befahrbar zu kennzeichnen (am sinnvollsten mit Schild 240 "Gemeinsamer Geh- und
Radweg"). Begründung: An besagter Stelle führt der Fahrradweg von der
Fahrbahn auf den Bürgersteig, der an dieser Stelle auch abgesenkt ist. Es
findet sich jedoch keinerlei Indikation, dass man den Bürgersteig selbst
befahren darf bzw. soll. Aus der anderen Richtung (Höhe Neumühlenweg, wo die
Fußgängerüberquerung immer noch fehlt) ist der Weg bereits als gemeinsamer Rad-
und Fußweg ausgeschildert, dieses Schild fehlt einfach am östlichen Ende des
Abschnittes. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.11.2014, ST 1439
Aktenzeichen: 32 1