Bürger nicht zum Regelbrechen erziehen: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen
Begründung
erziehen: Fahrradweg an der Marie-Curie-Straße als solchen kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, den Bürgersteig entlang der Marie-Curie-Straße Richtung Rosa-Luxembourg-Straße (Nordseite) von der Kreuzung mit der Altenhöferallee her als für Fahrradfahrerinnen befahrbar zu kennzeichnen (am sinnvollsten mit Schild 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg"). Begründung: An besagter Stelle führt der Fahrradweg von der Fahrbahn auf den Bürgersteig, der an der Stelle auch abgesenkt ist. Es findet sich jedoch keinerlei Indikation, dass man den Bürgersteig selbst befahren darf, bzw. soll. Aus der anderen Richtung (Höhe Neumühlenweg, wo die Fußgängerüberquerung immer noch fehlt) ist der Weg bereits als Gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgeschildert, dieses Schild fehlt einfach am östlichen Ende des Abschnittes