Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 21/7
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10)
für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den
Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10)
zuzulassen.
Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese
Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat
der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen.
Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die
Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein
Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7
am 05.07.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 338 2016
Die
Vorlage OF 21/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme