Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
Begründung
für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 20.06.2016, OF 21/7
Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz des Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat für den gesamten Zuweg (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 7