Wildes Parken in der Neuenhainer Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3248 entstanden aus
Vorlage: OF 637/1 vom
21.05.2018 Betreff: Wildes Parken in der Neuenhainer
Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas? Vorgang: OM 2051/17 OBR 1; ST 2125/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Stellungnahme vom 06.11.2017, ST 2125,
für das 1. Quartal 2018 versprochenen Poller baldmöglichst im Kurvenbereich der
Neuenhainer Straße/Sodener Straße (östliche Straßenseite) aufstellen zu
lassen; 2. des Weiteren auf der Neuenhainer
Straße Markierungen anzubringen, die klarstellen, ab wo bzw. im welchem Bereich
das Parken erlaubt ist; ebenfalls hilfreich wäre zumindest am Anfang der
Neuenhainer Straße ein Schild; 3. in diesem Zusammenhang auch das Piktogramm für
Radfahren entgegen der Einbahnstraße an dieser Stelle neu aufzutragen. Begründung: Neben dem Problem des Parkens auf dem Gehweg, welches
für Fußgänger die Fußwegeverbindung zwischen der Mainzer Landstraße und der
Frankenallee erschwert, stellt vor allem der Kreuzungsbereich am Anfang der
Neuenhainer Straße (auf Höhe der Hausnummer 15) ein Problem für den
Autoverkehr dar, da Autos immer wieder sehr weit im Bereich der Einmündung
und/oder im Bereich links auf der Fahrbahn geparkt werden. Hier könnte neben
den dringend benötigten Pollern eine weitere Markierung auf der Straße
hilfreich sein, welche klar macht, ab wo und wie Fahrzeuge am linken Rand
parken können bzw. wo sie nicht parken dürfen. Dabei kann das verblichene
Piktogramm für Radfahren entgegen der Einbahnstraße gleich mit ausgebessert
werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2051
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.11.2017, ST 2125
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1902
Antrag vom
04.11.2019, OF
1127/1
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5461
Aktenzeichen: 66 3