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Wildes Parken in der Neuenhainer Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 21.05.2018 Betreff: Wildes Parken in der Neuenhainer Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas? Vorgang: OM 2051/17 OBR 1; ST 2125/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Stellungnahme vom 06.11.2017, ST 2125, für das 1. Quartal 2018 versprochenen Poller baldmöglichst im Kurvenbereich der Neuenhainer Straße/Sodener Straße (östliche Straßenseite) aufstellen zu lassen; 2. des Weiteren auf der Neuenhainer Straße Markierungen anzubringen, die klarstellen, ab wo bzw. im welchem Bereich das Parken erlaubt ist; ebenfalls hilfreich wäre zumindest am Anfang der Neuenhainer Straße ein Schild; 3. in diesem Zusammenhang auch das Piktogramm für Radfahren entgegen der Einbahnstraße an dieser Stelle neu aufzutragen. Begründung: Neben dem Problem des Parkens auf dem Gehweg, welches für Fußgänger die Fußwegeverbindung zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee erschwert, stellt vor allem der Kreuzungsbereich am Anfang der Neuenhainer Straße (auf Höhe der Hausnummer 15) ein Problem für den Autoverkehr dar, da Autos immer wieder sehr weit im Bereich der Einmündung und/oder im Bereich links auf der Fahrbahn geparkt werden. Hier könnte neben den dringend benötigten Pollern eine weitere Markierung auf der Straße hilfreich sein, welche klar macht, ab wo und wie Fahrzeuge am linken Rand parken können bzw. wo sie nicht parken dürfen. Dabei kann das verblichene Piktogramm für Radfahren entgegen der Einbahnstraße gleich mit ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1902 Antrag vom 04.11.2019, OF 1127/1 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5461 Aktenzeichen: 66 3

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