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Wildes Parken Neuenhainer Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas?

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas? Vorgang: OM 2051/17 OBR 1; ST 2125/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in ST 2125 vom 06.11.2017 für das I. Quartal 2018 versprochenen Poller baldmöglichst im Kurvenbereich Neuenhainer Straße / Sodener Straße (östliche Straßenseite) aufstellen zu lassen. Des Weiteren auf der Neuenhainer Straße Markierungen anzubringen, die klar machen, ab wo bzw. im welchem Bereich das Parken erlaubt ist; ebenfalls hilfreich wäre zumindest am Beginn der Neuenhainer Straße ein Schild. In diesem Zusammenhang auch das Piktogramm für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße an dieser Stelle neu auftragen zu lassen. Begründung: Neben dem Problem des Parkens auf dem Gehweg, welches für Fußgänger die Fußwegeverbindung zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee erschwert, stellt vor allem der Kreuzungsbereich und Beginn der Neuenhainer Straße (Höhe Hausnummer 15) auch ein Problem für den Autoverkehr dar, da immer wieder Autos sehr weit im Bereich der Einmündung und / oder im Bereich links auf der Fahrbahn parken. Hier könnte neben den dringend benötigten Pollern eine weitere Markierung auf der Straße hilfreich sein, welche klar macht, ab wo und wie Fahrzeuge am linken Rand parken können bzw. wo sie nicht parken dürfen. Dabei kann das verblichene Radpiktogramm gleich mit ausgebessert werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2018, OF 637/1 Betreff: Wildes Parken Neuenhainer Straße/Sodener Straße - wann passiert endlich etwas? Vorgang: OM 2051/17 OBR 1; ST 2125/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in ST 2125 vom 06.11.2017 für das I. Quartal 2018 versprochenen Poller baldmöglichst im Kurvenbereich Neuenhainer Straße / Sodener Straße (östliche Straßenseite) aufstellen zu lassen. Des Weiteren auf der Neuenhainer Straße Markierungen anzubringen, die klar machen, ab wo bzw. im welchem Bereich das Parken erlaubt ist; ebenfalls hilfreich wäre zumindest am Beginn der Neuenhainer Straße ein Schild. In diesem Zusammenhang auch das Piktogramm für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße an dieser Stelle neu auftragen zu lassen. Begründung: Neben dem Problem des Parkens auf dem Gehweg, welches für Fußgänger die Fußwegeverbindung zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee erschwert, stellt vor allem der Kreuzungsbereich und Beginn der Neuenhainer Straße (Höhe Hausnummer 15) auch ein Problem für den Autoverkehr dar, da immer wieder Autos sehr weit im Bereich der Einmündung und / oder im Bereich links auf der Fahrbahn parken. Hier könnte neben den dringend benötigten Pollern eine weitere Markierung auf der Straße hilfreich sein, welche klar macht, ab wo und wie Fahrzeuge am linken Rand parken können bzw. wo sie nicht parken dürfen. Dabei kann das verblichene Radpiktogramm gleich mit ausgebessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3248 2018 Die Vorlage OF 637/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme