Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-Platz
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Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3247 entstanden aus Vorlage: OF 636/1 vom 21.05.2018
Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats an der Standortauswahl einer Kita am Tel-Aviv-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, aufgrund welcher vom Ortsbeirat 1 getroffenen Entscheidung die Beschlussfassung des Magistrats zur Auswahl des Standortes einer Kindertagesstätte am Tel-Aviv-Platz vor Abschluss der entsprechenden Verträge getroffen wurde. Nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte "entscheidet" der Ortsbeirat über Standorte von Kinder- und Jugendeinrichtungen. In den Niederschriften der Sitzungen des Ortsbeirats ist hierzu jedoch kein entsprechender Beschluss zu finden. Wie erklärt sich der Magistrat diesen Widerspruch zwischen der Geschäftsordnung und dem tatsächlichen Handeln des Magistrats? Begründung: Siehe § 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Hessische Gemeindeordnung. Nach mehreren Runden einer regen Bürgerinnenbeteiligung zur attraktiven Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes wurden die Beteiligten durch die Presse über den Wegfall eines gewünschten öffentlichen Cafés und die Einrichtung einer Kindertagesstätte unterrichtet. Es ist festzuhalten, dass alle Beteiligten diesen konkreten Standort kritisieren, nicht jedoch die Etablierung einer Kindertagesstätte an und für sich. Darüber hinaus stößt das intransparente Verfahren, aber auch das Ignorieren des einmütig geäußerten Wunsches nach öffentlicher Nutzung des Raumes und der angrenzenden Gebäude viele Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf. Die schleppende Informationspolitik des Magistrats mitsamt seiner Hinhaltetaktik trägt ebenfalls dazu bei. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich mittlerweile entsetzt abgewandt und stehen für weitere - für das städtische Zusammenleben eigentlich dringend notwendige - Bürgerinnenbeteiligungsrunden nicht mehr zur Verfügung. Es wird vermutet - da der Magistrat davon ausgehen musste, dass der Ortsbeirat in seiner Mehrheit den Bürgerinnen und Bürgern nähersteht -, dass die Rechte des Ortsbeirates absichtlich missachtet wurden, um einem Streit mit einem Investor aus dem Weg zu gehen. Diesen Eindruck sollte der Magistrat in einem Bericht ausführlich widerlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1