Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße
Begründung
Landstraße/Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße von der Einmündung Siemensstraße bis mindestens zur Hausnummer 31 das z.Z. erlaubte Gehwegparken aufzuheben und zu prüfen, wie der Straßenraum für alle Bürger akzeptabel aufgeteilt werden kann. Dabei sollte z. B. die Möglichkeit eines Parkens halb oder ganz auf der Fahrbahn in Betracht gezogen werden. Begründung: Das momentan erlaubte Gehwegparken ist auf keinen Fall beizubehalten, da die für Fußgänger verbleibende Gehwegbreite deutlich unter 1,0m beträgt. Außer einer ersatzlosen Aufhebung des Parkstreifens sollte die Möglichkeit eines halbseitigen Parkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Der Kfz-Verkehr auf der Offenbacher Landstraße hat östlich der Siemensstraße nur eine Fahrspur in Richtung Westen, so daß es im weiteren Verlauf zumindest bis in Höhe der Polizei ebenfalls nur eines Fahrstreifens bedarf.