Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM
3186 entstanden aus Vorlage:
OF 209/13 vom
20.05.2014 Betreff: Neumontage und Befestigung von Holzpfählen
vor Tennisanlage Der Magistrat wird gebeten, die teils morschen und
nicht mehr vorhandenen oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum
Naherholungsgebiet beziehungsweise Parkschutz gedacht sind oder waren, vor dem
Tennisplatz in der Straße Zum Schäferköppel zu ersetzen, neu zu befestigen oder
neu zu montieren. Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße Zum
Schäferköppel wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und
Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum
Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle
verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung
empfindet oder sogar beiseiteschieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der
Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer
des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen, weder in den
angrenzenden Wohngebieten noch am Rande oder sogar auf der Wiese des
Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die
Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des
Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren,
erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1063
Aktenzeichen: 52 2