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Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 209/13 vom 20.05.2014 Betreff: Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage Der Magistrat wird gebeten, die teils morschen und nicht mehr vorhandenen oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum Naherholungsgebiet beziehungsweise Parkschutz gedacht sind oder waren, vor dem Tennisplatz in der Straße Zum Schäferköppel zu ersetzen, neu zu befestigen oder neu zu montieren. Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße Zum Schäferköppel wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung empfindet oder sogar beiseiteschieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen, weder in den angrenzenden Wohngebieten noch am Rande oder sogar auf der Wiese des Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren, erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1063 Aktenzeichen: 52 2