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Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Holzpfählen vor Tennisanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die teils morschen und zum Teil nicht mehr vorhandenden oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum Naherholungsgebiet, bzw. Parkschutz gedacht sind oder waren vor dem Tennisplatz in der Straße "Zum Schäferköppel" zu ersetzen, neu zu befestigen oder neu zu montieren. Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße "Zum Schäferköppel" wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung empfindet oder sogar bei Seite schieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen und weder in den angrenzenden Wohngebieten, noch am Rande oder sogar auf der Wiese des Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren, erneuert werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 209/13 Betreff: Neumontage und Befestigung von Holzpfählen vor Tennisanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die teils morschen und zum Teil nicht mehr vorhandenden oder verschobenen Holzpfähle, die als Abgrenzung zum Naherholungsgebiet, bzw. Parkschutz gedacht sind oder waren vor dem Tennisplatz in der Straße "Zum Schäferköppel" zu ersetzen, neu zu befestigen oder neu zu montieren. Begründung: Am Eingang zum Tennisplatz entlang der Straße "Zum Schäferköppel" wurden bei der Errichtung des Tennisplatzes Holzpfähle und Baumstämme ausgelegt, um zu verhindern, dass Autos auf der Wiese, die zum Naherholungsgebiet zählt, parken. Mittlerweile sind einige dieser Pfähle verfault oder so morsch, dass man sie entweder nicht mehr als Abgrenzung empfindet oder sogar bei Seite schieben kann, um auf der Wiese zu parken. Bei der Errichtung des Tennisplatzes wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Nutzer des Platzes nur auf dem Parkplatz am Bürgerhaus parken sollen und weder in den angrenzenden Wohngebieten, noch am Rande oder sogar auf der Wiese des Naherholungsgebiets. Dies ist nunmehr des Öfteren der Fall, deshalb müssen die Baumstämme und Holzpfähle, die obendrein eine sinnvolle und in den Rahmen des Naherholungsgebiets passende Abgrenzung und Verhinderung von Parkplätzen waren, erneuert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 13 am 03.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2014 Die Vorlage OF 209/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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