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Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation von ein bis zwei rot/weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstr. auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind nach meiner Beobachtung oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an dem sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Autos genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot/weiße Poller, der die Fahrradfahrer nicht behindert, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2018, OF 543/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation von ein bis zwei rot/weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstr. auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind nach meiner Beobachtung oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an dem sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Autos genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot/weiße Poller, der die Fahrradfahrer nicht behindert, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3174 2018 Die Vorlage OF 543/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen