Sicherheit für spielende Kinder in der Parkstadt Unterliederbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM
3169 entstanden aus Vorlage:
OF 1036/6 vom
03.06.2014 Betreff: Sicherheit für spielende Kinder in der
Parkstadt Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, gemäß den Ergebnissen des
Ortstermins am 19.05.2014 in der Aralienstraße, Fuchsienstraße, Goldregenstraße
und Schneeballstraße bzw. Magnolienstraße in der Parkstadt Unterliederbach
Sperrungen durch Abpollerungen vorzunehmen, um in dieser verkehrsberuhigten
Zone eine möglichst optimale Sicherheit für die dort spielenden Kinder zu
schaffen. Dabei sollen ausdrücklich so wenige Poller wie nur irgend möglich
aufgestellt werden gemäß dem während des Ortstermins verkündeten Motto: "So
wenig wie möglich, so viel wie nötig." Begründung: Besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt,
weil sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen. Das Wohngebiet wird in der
Mehrzahl von jungen Familien mit kleinen Kindern bewohnt, die aus Mangel an
Spielmöglichkeiten (kein Spielplatz, sehr kleine Gärten) bevorzugt auf den
Straßen spielen. Dies war bisher auch kein Problem, da sich die Straßen lange
Zeit nur in einem provisorischen Zustand befanden und die Baufirma außerdem für
Hindernisse gesorgt hatte. Nun sind die Straßen aber asphaltiert. Da die
Straßen schnurgerade verlaufen, steigt die Gefahr, dass zu schnell gefahren
wird und spielende Kinder zu Schaden kommen. Dabei war es in den vergangenen eineinhalb Jahren
kein Problem für Müllabfuhr oder Rettungswagen, mit den Sperrungen der Baufirma
zurechtzukommen. Im Prinzip könnten die Straßen also weiter gesperrt werden.
Dies wäre der beste Schutz für die Kinder. Beim Ortstermin am 19.05.2014 sprachen sich die
zahlreich anwesenden Anwohner einhellig für eine Beibehaltung der bisherigen
Sperrungen aus, die durch Poller ausgeführt werden sollen. Die anwesenden
Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des
Straßenverkehrsamtes halten dies, vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Brandschutzbehörde, prinzipiell für möglich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.09.2014, ST 1204
Antrag vom
15.09.2015, OF
1472/6
Auskunftsersuchen vom 06.10.2015, V 1461
Aktenzeichen: 66 2