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Sicherheit für spielende Kinder in der Parkstadt Unterliederbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3169 entstanden aus Vorlage: OF 1036/6 vom 03.06.2014 Betreff: Sicherheit für spielende Kinder in der Parkstadt Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, gemäß den Ergebnissen des Ortstermins am 19.05.2014 in der Aralienstraße, Fuchsienstraße, Goldregenstraße und Schneeballstraße bzw. Magnolienstraße in der Parkstadt Unterliederbach Sperrungen durch Abpollerungen vorzunehmen, um in dieser verkehrsberuhigten Zone eine möglichst optimale Sicherheit für die dort spielenden Kinder zu schaffen. Dabei sollen ausdrücklich so wenige Poller wie nur irgend möglich aufgestellt werden gemäß dem während des Ortstermins verkündeten Motto: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig." Begründung: Besorgte Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen. Das Wohngebiet wird in der Mehrzahl von jungen Familien mit kleinen Kindern bewohnt, die aus Mangel an Spielmöglichkeiten (kein Spielplatz, sehr kleine Gärten) bevorzugt auf den Straßen spielen. Dies war bisher auch kein Problem, da sich die Straßen lange Zeit nur in einem provisorischen Zustand befanden und die Baufirma außerdem für Hindernisse gesorgt hatte. Nun sind die Straßen aber asphaltiert. Da die Straßen schnurgerade verlaufen, steigt die Gefahr, dass zu schnell gefahren wird und spielende Kinder zu Schaden kommen. Dabei war es in den vergangenen eineinhalb Jahren kein Problem für Müllabfuhr oder Rettungswagen, mit den Sperrungen der Baufirma zurechtzukommen. Im Prinzip könnten die Straßen also weiter gesperrt werden. Dies wäre der beste Schutz für die Kinder. Beim Ortstermin am 19.05.2014 sprachen sich die zahlreich anwesenden Anwohner einhellig für eine Beibehaltung der bisherigen Sperrungen aus, die durch Poller ausgeführt werden sollen. Die anwesenden Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes halten dies, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Brandschutzbehörde, prinzipiell für möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1204 Antrag vom 15.09.2015, OF 1472/6 Auskunftsersuchen vom 06.10.2015, V 1461 Aktenzeichen: 66 2