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Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3168 entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 03.06.2014 Betreff: Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte am derzeit entstehenden Autobahndreieck Erlenbruch für die Hallgartenschule, den Kindergarten Buchwaldstraße und die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner ab sofort und während der gesamten Bauzeit eingehalten werden. Begründung: Die im Anhang zu findende Dokumentation einer Erkundungsmessung des Baulärmes von Dipl.-Ing. H. Rottmann lässt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erkennen, dass die Menschen im unmittelbaren Umfeld der Baustelle am Autobahndreieck Erlenbruch grenzwertüberschreitenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Die maximale Überschreitung wird mit 24 dB(A) an der Hallgartenschule ausgewiesen. "Zur Inheidener Straße nun Folgendes: Für WA-Gebiete gilt nach AVV-Baulärm ein Richtwert, der 10 dB(A) höher ist als für Schulen. Bei einer logarithmischen Pegelabnahme mit dem Quadrat der Entfernung ergibt die Berechnung sodann einen Wirkpegel von etwa 63 dB(A), der den Richtwert von 55 dB(A) um ca. 8 dB(A) überschreitet." führt Hinrich Rottmann aus. Eine Bewohnerin hatte rund 62 dB(A) gemessen. Der Kindergarten in der Buchwaldstraße liegt auf halbem Weg zwischen Hallgartenschule und Inheidener Straße. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentanen Situation, dass erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 5 dB(A) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu ertragen sind. Ab 5 dB(A) besteht Handlungsbedarf. Die Belästigungen sind sofort zu beenden. Anlage Messbericht_Hallgartenschule (ca. 2,5 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1049 Aktenzeichen: 79 3