Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM
3168 entstanden aus Vorlage:
OF 392/4 vom
03.06.2014 Betreff: Grenzwertüberschreitender Baulärm am
Autobahndreieck Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte am derzeit entstehenden
Autobahndreieck Erlenbruch für die Hallgartenschule, den Kindergarten
Buchwaldstraße und die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner ab sofort und
während der gesamten Bauzeit eingehalten werden. Begründung: Die im Anhang zu findende Dokumentation einer
Erkundungsmessung des Baulärmes von Dipl.-Ing. H. Rottmann lässt mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erkennen, dass die Menschen im
unmittelbaren Umfeld der Baustelle am Autobahndreieck Erlenbruch
grenzwertüberschreitenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Die maximale
Überschreitung wird mit 24 dB(A) an der Hallgartenschule ausgewiesen.
"Zur Inheidener Straße nun Folgendes: Für WA-Gebiete gilt nach AVV-Baulärm
ein Richtwert, der 10 dB(A) höher ist als für Schulen. Bei einer
logarithmischen Pegelabnahme mit dem Quadrat der Entfernung ergibt die
Berechnung sodann einen Wirkpegel von etwa 63 dB(A), der den Richtwert von 55
dB(A) um ca. 8 dB(A) überschreitet." führt Hinrich Rottmann aus. Eine
Bewohnerin hatte rund 62 dB(A) gemessen. Der Kindergarten in der Buchwaldstraße liegt auf
halbem Weg zwischen Hallgartenschule und Inheidener Straße. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentanen
Situation, dass erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 5 dB(A) mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu ertragen sind. Ab 5 dB(A)
besteht Handlungsbedarf. Die Belästigungen sind sofort zu beenden. Anlage Messbericht_Hallgartenschule (ca. 2,5 MB) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1049
Aktenzeichen: 79 3