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Biegwald - Wegerückbau zugunsten eines nachhaltigeren Baumbestands mit Lebensraum für den geschützten Heldbock

Vorlagentyp: OF GRÜNE, SPD, FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zur Entwicklung eines stabilen, nachhaltigen Waldbestands mit einem hohen Erholungswert für die Frankfurter:innen folgende von Grünflächenamt und Umweltamt geplante Maßnahmen im Biegwald umzusetzen:

  1. Wegerückbau: Das Grünflächenamt und Umweltamt haben unter Mitarbeit des Senckenberg Instituts ein Konzept zum Rückbau von Wegen im Biegwald erarbeitet, um durch die Aufgabe von Wegen die notwendigen Flächen für die Verkehrssicherung zu minimieren. Siehe Anlage.
  2. Reduzierung der Verkehrssicherungspflicht: Gemäß einer aktuellen forstbehördlichen Begutachtung entsprechen die Größe und die vorhandenen Baumarten des Biegwalds einer Klassifizierung nach Wald im Sinne des Waldgesetzes. Die Verkehrssicherungspflicht im Wald umfasst nur die Waldränder angrenzend an öffentliche Verkehrswege, Bebauung, Kleingartenanlagen, etc. und innerhalb des Waldes auch die Haupterholungswege. Durch die Umwandlung des Biegwaldes von einer öffentlichen Grünanlage zu einem Stadtwald, kann der wesentlich geringere Umfang von Verkehrssicherungsmaßnahmen angewendet werden.
  3. Entwicklung von Naturwaldzellen: Die Reduzierung der notwendigen Flächen die der Verkehrssicherungspflichten unterliegen, ermöglicht die Bildung von größeren zusammenhängenden Naturwaldzellen, in denen sich der Wald stabilisieren kann und gleichzeitig Lebensraum für den vorhandenen geschützten Heldbock Käfer bietet. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ist die gezielte Förderung eines Eichenbestandes die Grundlage für den langfristigen Erhalt des geschützten Heldbockkäfers. Der 18,4 ha große Biegwald liegt nördlich der A 648 auf Höhe des Rebstockparks. Laut B-Plan ist er als öffentliche Grünanlage festgesetzt, die sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamts befindet. Der Biegwald unterliegt bis auf die Fläche des ehemaligen Waldspielplatzes nicht der städtischen Grünanlagensatzung.

Begründung

Der Biegwald leidet zunehmend unter den klimatischen Veränderungen der letzten Jahre. Aufgrund der vergangenen Trockenjahre sind bereits zahlreiche Altbäume geschädigt, so dass vermehrt umfangreiche Baumfällungen und Kronenrückschnitte entlang der Wege durch den Unterhaltungsbezirk des Grünflächenamts durchgeführt werden mussten um die Verkehrssicherung für die Nutzer:innen des Biegwaldes zu gewährleisten. Der damit verbundene Verlust von Altbäumen hat den Waldbestand teilweise zu einem aufgelichteten Wald ohne geschlossenem Kronendach verändert. Das Grünflächenamt befürchtet für die Zukunft einen weiteren Verlust des Waldcharakters mit erheblich eingeschränkten Erholungsqualitäten für die Bevölkerung, wenn weiterhin die strengen, flächendeckenden Verkehrssicherungsmaßnahmen für eine öffentliche Grünanlage durchgeführt werden. Im Biegwald befinden sich zudem zahlreiche Eichen, die vom streng geschützten Heldbockkäfer besiedelt sind. Die Fällung und Kappung von Eichen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefährdet das langfristige Ziel, den Biegwald als Lebensraum für den Heldbock zu erhalten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

15
15. Sitzung OBR 2
TO I
✓ Angenommen

Die Vorlage OF 520/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP