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Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 494/10 vom 02.04.2018 Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Kreuzstraße Hausnummer 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Begründung: Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder Ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 911 Aktenzeichen: 66 5