Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM
3044 entstanden aus Vorlage:
OF 494/10 vom
02.04.2018 Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen
unbefugte Benutzung sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bereich hinter dem
Stromhäuschen gegenüber der Kreuzstraße Hausnummer 62
gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Begründung: Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene
Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem
Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für
unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche
Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die
Anpflanzung von Wildrosen oder Ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter
dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1684
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 911
Aktenzeichen: 66 5