Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 494/10
Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen
gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen,
den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der
Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen
und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit
Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte
Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine
nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie
etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich
hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt
wird. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
10 am 17.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3044 2018
Die
Vorlage OF 494/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme