Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern
Begründung
gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird.
Inhalt
Antrag vom 02.04.2018, OF 494/10
Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird.Beratung im Ortsbeirat: 10