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Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 494/10 Betreff: Bereich hinter dem Stromhäuschen gegen unbefugte Benutzung sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, den Bereich hinter dem Stromhäuschen gegenüber der Hausnummer Kreuzstraße 62 gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Durch Stimmen und Geräusche aufmerksam gewordene Anwohner in dem Bereich haben mit Erschrecken festgestellt, dass hinter dem Stromhäuschen unter anderem benutzte Spritzen abgelegt wurden. Für unbeaufsichtigt spielende Kinder stellt dies eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Deswegen sollen geeignete Maßnahmen, wie etwa die Anpflanzung von Wildrosen oder ähnliches, verhindern, dass der Bereich hinter dem Stromhäuschen als unbeobachteter Platz zum Drogenkonsum genutzt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3044 2018 Die Vorlage OF 494/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme