Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM
298 entstanden aus Vorlage:
OF 81/5 vom 28.07.2011
Betreff: Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone
Der Magistrat wird aufgefordert, entweder die Textorstraße
zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße in die
bestehende Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und
Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Begründung: Die Textorstraße ist im genannten Abschnitt als
Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als
in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit
bereits 30 km/h beträgt. Neben Ladengeschäften und Gastronomie liegt auch das
Schwanthaler Carrée in der Textorstraße. In der Liegenschaft ist nicht nur das
auch von Schulen frequentierte Textorschwimmbad untergebracht, sondern überdies
ein Pflegebereich mit 49 Pflegeplätzen sowie eine Eigentumswohnanlage mit 79
seniorengerechten Wohnungen. Daher ist die Anordnung von einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1437
Aktenzeichen: 32 1