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Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 298 entstanden aus Vorlage: OF 81/5 vom 28.07.2011 Betreff: Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone Der Magistrat wird aufgefordert, entweder die Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße in die bestehende Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Begründung: Die Textorstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Neben Ladengeschäften und Gastronomie liegt auch das Schwanthaler Carrée in der Textorstraße. In der Liegenschaft ist nicht nur das auch von Schulen frequentierte Textorschwimmbad untergebracht, sondern überdies ein Pflegebereich mit 49 Pflegeplätzen sowie eine Eigentumswohnanlage mit 79 seniorengerechten Wohnungen. Daher ist die Anordnung von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1