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Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone

Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE

Begründung

Tempo-30-Zone Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, entweder die Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße in die bestehende Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Begründung: Die Textorstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Neben Ladengeschäften und Gastronomie liegt auch das Schwanthaler Carée in der Textorstraße. In der Liegenschaft ist nicht nur das auch von Schulen frequentierte Textorschwimmbad untergebracht, sondern überdies ein Pflegebereich mit 49 Pflegeplätzen sowie eine Eigentumswohnanlage mit 79 seniorengerechten Wohnungen. Daher ist die Anordnung von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll.

Inhalt

Antrag vom 28.07.2011, OF 81/5

Betreff: Integration der Textorstraße in die Tempo-30-Zone Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, entweder die Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße in die bestehende Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Textorstraße zwischen Einmündung Brückenstraße und Einmündung Schweizer Straße auf 30 km/h zu beschränken. Begründung: Die Textorstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt. Neben Ladengeschäften und Gastronomie liegt auch das Schwanthaler Carée in der Textorstraße. In der Liegenschaft ist nicht nur das auch von Schulen frequentierte Textorschwimmbad untergebracht, sondern überdies ein Pflegebereich mit 49 Pflegeplätzen sowie eine Eigentumswohnanlage mit 79 seniorengerechten Wohnungen. Daher ist die Anordnung von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 5

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