Eine Plakette am Geburtshaus von Ernst May
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM
2925 entstanden aus Vorlage:
OF 785/5 vom
20.02.2018 Betreff: Eine Plakette am Geburtshaus von Ernst
May Der
Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an dem Geburtshaus
des Architekten und ehemaligen Städtebaudezernenten der Zwanzigerjahre - Ernst
May - in der Metzlerstraße 34 in Frankfurt am Main eine Gedenktafel mit
folgendem T ext angebracht wird: "in diesem haus wurde am 27. Juli 1886 geboren
ernst may architekt und städteplaner frankfurter städtebaudezernent von 1925 bis 1930
may und sein team schufen in dieser kurzen zeit
ein weltweit anerkanntes beispiel
sozialen siedlungsbaus. sie
machten frankfurt zu einem zentrum der moderne in architektur, design und kultur". Begründung: Aus Anlass des Bauhaus-Jubiläums 2019 und auch des
100. Geburtstages des "Neuen Frankfurts" im Jahr 2025 soll eine Plakette am
Geburtshaus von Ernst May in Erinnerung rufen, welche Bedeutung er als
Architekt und Städtebaudezernent für den sozialen Siedlungsbau auch heute noch
hat. Frankfurt befand sich in den
Zwanzigerjahren des vorigen Jahrhunderts in einer vergleichbaren Situation wie
heute. Auch damals fehlte, als Folge eines starken Bevölkerungswachstums,
bezahlbarer Wohnraum. Zur Behebung dieses Umstandes berief der damalige
liberale Frankfurter Oberbürgermeister Ludwig Landmann als Planungsdezernenten
mit weitgehenden Kompetenzen den in Frankfurt geborenen Architekten Ernst May.
Das Ziel war die Behebung des Wohnungsnotstandes innerhalb von
zehn Jahren. Gebaut wurden von 1925 bis 1933 rund um Frankfurt
trabantenähnliche Siedlungen mit ca. 15.000 Wohneinheiten. Vor dem
Hintergrund eines der sozialen Demokratie und der Gleichberechtigung
verpflichteten Menschenbildes von Ernst May und seinen Mitarbeitern,
entwickelte sich eine Ästhetik, die nicht auf das reine Bauen beschränkt war,
sondern darüber hinaus alle Bereiche der menschlichen Existenz erfasste. Diese
unter dem Namen das "Neue Frankfurt" bekannt gewordene Bewegung entstand in
ähnlicher Form zeitgleich in anderen Städten, wie zum Beispiel Berlin,
Karlsruhe, Celle und Dessau. Daneben gehörten zum Netzwerk des "Neuen
Frankfurts" Verbindungen zur Kunstgewerbeschule, dem Werkbund und dem Bauhaus
in Dessau. Der Stil des "Neuen Frankfurts" war geprägt von der Forderung Mays
nach "Licht, Luft und Sonne" und kann am besten durch folgendes Zitat von May
wiedergegeben werden: "Die Architekten des Neuen Bauens eint über alle Grenzen
der Länder hinaus ein warm empfundenes Herz für alle Menschen in Not, sie sind
ohne soziales Empfinden undenkbar, ja man kann geradezu sagen, dass diese Schar
die sozialen Momente bewusst in den Vordergrund des Neuen Bauens stellt."
Diese moderne Architektur der sogenannten
May-Siedlungen war geprägt im äußeren Erscheinungsbild durch das Flachdach, oft
in Verbindung mit einer Dachterrasse, Fensterbändern und einem
Grünflächenkonzept, das neben der Erholung auch die teilweise Selbstversorgung
zum Ziele hatte; im Innern durch Zentralheizung, Radioanschluss, Wannenbad und
die berühmte Frankfurter Küche. Ein für damalige Verhältnisse unglaublicher
Luxus. Die Architektur war nur ein Teil der
Erneuerungsbewegung des "Neuen Frankfurts". Sie ging weit darüber hinaus; so
wurden zum Beispiel für die Ausstattung der Siedlungshäuser eigene stiltreue
und ornamentlose Möbel und andere der gleichen Intension folgende
Ausstattungsgegenstände zusammengestellt und in einem Katalog den Mietern
empfohlen. Auswirkungen hatte die Bewegung auch in den angewandten und
darstellenden Künste. Internationale Anerkennung fand Ernst Mays Schaffen
für bezahlbares Wohnen durch den 1929 in Frankfurt abgehaltenen Kongress mit
dem Titel "Wohnungen für das Existenzminimum", an der die damals bekanntesten
modernen Architekten teilnahmen. Heute reisen zunehmend Fachleute und interessierte
Laien aus der ganzen Welt nach Frankfurt und informieren sich über das "Neue
Frankfurt" und die Architektur der sogenannten "May-Siedlungen". Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.06.2018, ST 1150
Aktenzeichen: 41