Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 359/7 vom 08.01.2014
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen, um die Klagen abzuwehren. Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A 5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7