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Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen um die Klagen abzuwehren- Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet wird und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick.

Inhalt

Antrag vom 08.01.2014, OF 359/7

Betreff: Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen um die Klagen abzuwehren- Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet wird und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 7
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2856 2014 Die Vorlage OF 359/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen