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Verschiebung der .Call a Bike-Station. vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr..350

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Bike-Station" vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die sich vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 350" befindliche "Call a bike-Station" - entweder in östliche Richtung vor die Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 352" - oder in westliche Richtung vor die Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 334/336" zu verschieben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Anlage "Call a bike-Station" in Oberrad. Einzig die Wahl des Ortes scheint ungünstig, da vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 350" insgesamt drei Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 352" stehen dagegen 7 Fahrradbügel zur Verfügung und vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 334/336" sind es immerhin 10 Fahrradbügel.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 768/5 Betreff: Verschiebung der "Call a Bike-Station" vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die sich vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 350" befindliche "Call a bike-Station" - entweder in östliche Richtung vor die Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 352" - oder in westliche Richtung vor die Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 334/336" zu verschieben. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Anlage "Call a bike-Station" in Oberrad. Einzig die Wahl des Ortes scheint ungünstig, da vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 350" insgesamt drei Fahrradbügel zur Verfügung stehen. Vor der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 352" stehen dagegen 7 Fahrradbügel zur Verfügung und vor den Liegenschaften "Offenbacher Landstraße 334/336" sind es immerhin 10 Fahrradbügel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2843 2014 Die Vorlage OF 768/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme