Setzen eines Verkehrsschildes am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg
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Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2834 entstanden aus Vorlage: OF 755/5 vom 11.11.2013
Betreff: Setzen eines Verkehrsschildes am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg das Verkehrszeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art, lfd. Nr. 28 , Abschnitt 6: Verkehrsverbote, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung und das Zusatzzeichen "Anlieger und Radfahrer frei" aufzustellen. Begründung: Die Straße Welscher Weg trägt an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße kein Verkehrsregelungsschild. Das führt dazu, dass die Straße bis zur Kreuzung mit dem Schwarzsteinkautweg von jedermann befahren werden darf. Das sind die Autofahrer, denen das Spazierenfahren durch den Wald Freude macht, und diejenigen Autofahrer, die hoffen, auf Schleichwegen nach Neu-Isenburg (Welscher Weg!) zu kommen sowie solche Autofahrer, die ihre Hunde Gassi führen. Diese Situation steht der Erholungsfunktion des ohnehin von zahlreichen Verkehrslinien durchschnittenen Stadtwaldes entgegen. Die Einschränkung des Zusatzschildes ist für die Kleingärtner und Anlieger notwendig, die ihre Wohnung erreichen müssen. Die beantragten Schilder sollen am südlichen Ende der zweiten Parkbucht aufgestellt werden, da die Parkplätze bei Sportlern, Spaziergängern und Mittagspause machenden Kraftfahrern sehr beliebt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5