Setzen eines Verkehrsschildes am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM
2834 entstanden aus Vorlage:
OF 755/5 vom
11.11.2013 Betreff: Setzen eines Verkehrsschildes am südlichen
Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg Der Magistrat wird gebeten, am
südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg das Verkehrszeichen 250
- Verbot für Fahrzeuge aller Art, lfd. Nr. 28 ,
Abschnitt 6: Verkehrsverbote, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1
Straßenverkehrsordnung und das Zusatzzeichen "Anlieger und Radfahrer frei"
aufzustellen. Begründung: Die Straße Welscher Weg trägt an der Einmündung in
die Mörfelder Landstraße kein Verkehrsregelungsschild. Das führt dazu, dass die
Straße bis zur Kreuzung mit dem Schwarzsteinkautweg von jedermann befahren
werden darf. Das sind die Autofahrer, denen das Spazierenfahren durch den Wald
Freude macht, und diejenigen Autofahrer, die hoffen, auf Schleichwegen nach
Neu-Isenburg (Welscher Weg!) zu kommen sowie solche Autofahrer, die ihre Hunde
Gassi führen. Diese Situation steht der Erholungsfunktion des ohnehin von
zahlreichen Verkehrslinien durchschnittenen Stadtwaldes entgegen. Die Einschränkung des Zusatzschildes ist für die
Kleingärtner und Anlieger notwendig, die ihre Wohnung erreichen müssen. Die beantragten Schilder sollen am südlichen Ende der
zweiten Parkbucht aufgestellt werden, da die Parkplätze bei Sportlern,
Spaziergängern und Mittagspause machenden Kraftfahrern sehr beliebt sind.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2014, ST 645
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7