Setzen eines Verkehrsschildes am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg
Begründung
südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am Welscher Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am südlichen Ende des zweiten Parkplatzes am "Welscher Weg" das Verkehrszeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art lfd. Nr. 26, Abschnitt 6: Verkehrsverbote, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO und das Zusatzzeichen "Anlieger und Radfahrer frei" aufzustellen. Begründung: Die Straße "Welscher Weg" trägt an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße kein Verkehrsregelungsschild. Das führt dazu, dass die Straße bis zur Kreuzung mit dem Schwarzsteinkautweg von jedermann befahren werden darf. Das sind die Autofahrer, denen das Spazierenfahren durch den Wald Freude macht und diejenigen Autofahrer, die hoffen, auf Schleichwegen nach Neu Isenburg (Welscher Weg!) zu kommen sowie solche Kraftfahrer, die ihre Hunde Gassi führen. Diese Situation steht der Erholungsfunktion des ohnehin von zahlreichen Verkehrslinien durchschnittenen Stadtwaldes entgegen. Die Einschränkung des Zusatzschildes ist für Kleingärtner und die Anlieger notwendig, die ihre Wohnung erreichen müssen. Die beantragten Schilder sollen am südlichen Ende der zweiten Parkbucht aufgestellt werden, da die Parkplätze bei Sportlern, Spaziergängern und Mittagspause machenden Kraftfahren sehr beliebt sind.