Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2630 entstanden aus Vorlage: OF 356/8 vom 12.08.2013 Betreff: Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße An der Sandelmühle zu überarbeiten und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke zu beschildern. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baumes das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahnverengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24), wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 124 Aktenzeichen: 66 7