Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM
2630 entstanden aus Vorlage:
OF 356/8 vom
12.08.2013 Betreff: Beschilderung Tempo 30 in der
Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung von
Tempo 30 in der Straße An der Sandelmühle zu überarbeiten und dabei die
Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke
zu beschildern.
Ferner wird der Magistrat
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße
ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die
Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur
Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit
Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda
Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der
Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40)
angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des
Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baumes das Schild
mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein
verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf
der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der
Fahrbahnverengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der
Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare
Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer
anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen
Bereich (gegenüber Hausnummer 24), wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht
und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 124
Aktenzeichen: 66 7