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Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße "An der Sandelmühle" überarbeitet wird und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke beschildert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baum das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahn-verengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24) und wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 356/8 Betreff: Beschilderung Tempo 30 in der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass die Beschilderung von Tempo 30 in der Straße "An der Sandelmühle" überarbeitet wird und dabei die Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Fahrrichtungen für die gleiche Fahrtstrecke beschildert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf den gesamten Bereich der Straße ausgedehnt werden kann. Begründung: In Fahrtrichtung vom Bahnübergang zur Nidda endet die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Nähe des Eingangs zur Kleingartenanlage Brühlwiese (bei Hausnummer 48 bzw. 50) und wird mit Begrenzung auf 50 km/h fortgesetzt. In der Gegenrichtung (von der Nidda Richtung Bahnübergang) ist das erste Schild mit Tempo 30 erst hinter der Zufahrt zum Campingplatz an einem Lichtmast (gegenüber Hausnummer 40) angebracht. Dieses Schild ist nur schwer wahrnehmbar, weil der Mast abseits des Fahrbahnrandes steht und durch die Äste eines benachbarten Baum das Schild mittlerweile überwuchert ist. Bereits nach dem Eingang zum Kleingartenverein verengt sich die Fahrbahn, sodass mindestens in Höhe des Schildes Tempo 50 (auf der Gegenseite - Hausnummer 48/50) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h beginnen sollte. Es erscheint aber angebracht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits deutlich vor der Fahrbahn-verengung beginnen sollte. Durch die parkenden Fahrzeuge auf der Seite der Sportanlage bzw. der Kleingartenanlage und die dadurch verengte nutzbare Fahrbahn ergeben sich zum Teil unübersichtliche Verkehrssituationen. Das zweite Schild mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in Richtung Bahnübergang sollte an einer anderen Stelle angebracht werden. Derzeit befindet es sich in einem sehr engen Bereich (gegenüber Hausnummer 24) und wird durch vorbeifahrende Fahrzeuge verdreht und ist damit dann auch nicht uneingeschränkt erkennbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 356/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 356/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2630 2013 Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Verknüpfte Vorlagen