Erhalt des KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM
2618 entstanden aus
Vorlage: OF 719/5 vom
23.12.2017 Betreff: Erhalt des KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64)
Der Magistrat wird gebeten, 1. das KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) als
Einrichtung zu erhalten und 2. die folgenden Liegenschaften auf Tauglichkeit zu
überprüfen: 2.1
Bruchfeldstraße 66-68; 2.2
Schleusenweg 22; 2.3
Deutschordenstraße/Heinrich-Hoffmann-Straße. Begründung: Das in der Frauenhofschule angesiedelte KiZ
Niederräder Landstraße (KiZ 64) soll zum 31.07.2018 geschlossen werden.
Die frei werdenden Räumlichkeiten sollen dann durch eine Erweiterte schulische
Betreuung (ESB) genutzt werden. Der bisherige Träger des KiZ 64, Kita
Frankfurt, wird nicht Träger der ESB sein, sondern das Internationale
Familienzentrum e. V. (IFZ). Im KiZ 64 stehen derzeit 60
Betreuungsplätze zur Verfügung. In der ESB werden es 80 Plätze sein. Somit
werden 20 neue Betreuungsplätze geschaffen. Sowohl Eltern als auch Kinder sind mit der Arbeit
des KiZ 64 sehr zufrieden. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass
auf der Warteliste des KiZ 64 ungefähr 140 Kinder stehen, ist es für
den Ortsbeirat nicht nachzuvollziehen, warum das KiZ 64 nicht in einer
anderen Liegenschaft untergebracht wird und man so dieses sehr gute Angebot,
zusätzlich zu der geplanten ESB, weiterhin aufrecht erhält. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 25.01.2019, ST 222
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5
am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5
am 02.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme