Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
Begründung
Durchkommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch das Straßenverkehrsamt und das Ordnungsamt vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger überprüfen zu lassen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und evtl. angeordnete Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser Liegenschaft, in dem sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern, insbesondere auch für Kinderwagen und Menschen die auf Hilfsmittel wie Rollator und Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die Auslagen beeinträchtigt. Diese aus unserer Sicht illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Raums, sollte durch Auflagen an den Supermarktbetreiber aufgehoben werden.