Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle „Louisa“ und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM
2539 entstanden aus Vorlage:
OF 705/5 vom
27.09.2013 Betreff: Anbringung einer verschließbaren Schranke
vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle "Louisa" und dem
Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, den
Eigentümern und Pächtern der an dem Durchgangsweg
zwischen der Haltestelle "Louisa" und dem Bauhof im verlängerten
Ziegelhüttenweg gelegenen Kleingärten die Anbringung einer verschließbaren
Schranke am Eingang des Weges am Bauhof zu gestatten, um das Einfahren von
Kraftfahrzeugen zu verhindern. Begründung: Der Durchgangsweg verbindet die Haltestelle "Louisa"
mit dem verlängerten Ziegelhüttenweg in Richtung Stadtwald. An diesem neben dem
Bauhof gelegenen Durchgangsweg befinden sich zahlreiche Kleingärten. Der
Durchgang zur Haltestelle "Louisa" ist durch ein Tor geschlossen. Die Pächter
bzw. Eigentümer der Kleingärten verzeichnen in den letzten Jahren einen sehr
starken Anstieg von Einbrüchen in die Kleingartenparzellen und in die darauf
befindlichen Hütten. Die Abgelegenheit des Areals ermöglicht es Tätern, mit
Autos in den Weg hereinzufahren und das Diebesgut abzutransportieren. Hier
könnte eine am Eingang des Durchgangswegs angebrachte, verschließbare Schranke
Abhilfe schaffen. Dies würde auch zu keiner weiteren Beeinträchtigung Dritter
führen, da dieser Weg ohnehin nicht dem Durchgangsverkehr dient. Es wäre
sichergestellt, dass lediglich Eigentümer und Pächter der Kleingärten und deren
Besucher den Durchgangsweg betreten können. Eine derartige Sicherung ist auch
bei anderen Kleingartenanlagen üblich. Die Schranke soll für Fußgänger und
Fahrradfahrer passierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2013, ST 1749
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.04.2014, ST 555
Aktenzeichen: 23 20