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Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle „Louisa“ und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 705/5 vom 27.09.2013 Betreff: Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle "Louisa" und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümern und Pächtern der an dem Durchgangsweg zwischen der Haltestelle "Louisa" und dem Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg gelegenen Kleingärten die Anbringung einer verschließbaren Schranke am Eingang des Weges am Bauhof zu gestatten, um das Einfahren von Kraftfahrzeugen zu verhindern. Begründung: Der Durchgangsweg verbindet die Haltestelle "Louisa" mit dem verlängerten Ziegelhüttenweg in Richtung Stadtwald. An diesem neben dem Bauhof gelegenen Durchgangsweg befinden sich zahlreiche Kleingärten. Der Durchgang zur Haltestelle "Louisa" ist durch ein Tor geschlossen. Die Pächter bzw. Eigentümer der Kleingärten verzeichnen in den letzten Jahren einen sehr starken Anstieg von Einbrüchen in die Kleingartenparzellen und in die darauf befindlichen Hütten. Die Abgelegenheit des Areals ermöglicht es Tätern, mit Autos in den Weg hereinzufahren und das Diebesgut abzutransportieren. Hier könnte eine am Eingang des Durchgangswegs angebrachte, verschließbare Schranke Abhilfe schaffen. Dies würde auch zu keiner weiteren Beeinträchtigung Dritter führen, da dieser Weg ohnehin nicht dem Durchgangsverkehr dient. Es wäre sichergestellt, dass lediglich Eigentümer und Pächter der Kleingärten und deren Besucher den Durchgangsweg betreten können. Eine derartige Sicherung ist auch bei anderen Kleingartenanlagen üblich. Die Schranke soll für Fußgänger und Fahrradfahrer passierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1749 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 555 Aktenzeichen: 23 20

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