Anbringung einer verschließbaren Schranke vor dem Durchgangsweg zwischen Haltesteile Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg
Begründung
Durchgangsweg zwischen Haltesteile Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Eigentümern und Pächtern der an dem Durchgangsweg zwischen Hal testelle Louisa und Bauhof im verlängerten Ziegelhüttenweg gelegenen Kleingärten die Anbringung einer verschließbaren Schranke am Eingang des Weges am Bauhof zu gestatten, um das Einfahren von Kraftfahrzeugen zu verhindern. Begründung: Der Durchgangsweg verbindet die Haltestelle Louisa mit dem verlängerten Ziegelhüttenweg in Richtung Stadtwald. An diesem, neben dem Bauhof gelegenen Durchgangsweg, befinden sich zahlreiche Kleingärten. Der Durchgang zur Haltestelle Louisa ist durch ein Tor geschlossen. Die Pächter bzw. Eigentümer der Kleingärten verzeichnen in den letzten Jahren einen sehr starken Anstieg von Einbrüchen in die Kleingartenparzellen und in die darauf befindlichen Hütten. Die Angelegenheit des Areals ermöglicht es, Tätern mit Autos in den Weg reinzufahren und das Diebesgut abzutransportieren. Hier könnte eine am Eingang des Durchgangswegs angebrachte, verschließbare Schranke Abhilfe schaffen. Dies würde auch zu keiner weiteren Beeinträchtigung Dritter führen, da dieser Weg ohnehin nicht dem Durchgangsverkehr dient. Es wäre sichergestellt, dass lediglich Pächter und Eigentümer der Kleingärten und deren Besucher den Durchgangsweg betreten können. Eine derartige Sicherung ist auch bei anderen Kleingartenanlagen üblich.