Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße.Nr..350
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt. Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer am passieren dieser Stelle gehindert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 650/5
Betreff: Abpollern des Bürgersteiges vor dem
Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den
Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher
Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor
widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter
Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt.
Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit
Rollator oder Rollstuhlfahrer am passieren dieser Stelle gehindert. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 29.08.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF
650/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5
am 27.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2537 2013
Die
Vorlage OF 650/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme