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Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße.Nr..350

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt. Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer am passieren dieser Stelle gehindert.

Inhalt

Antrag vom 11.08.2013, OF 650/5

Betreff: Abpollern des Bürgersteiges vor dem Kosmetikstudio in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 350 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Teilbürgersteig vor dem Kosmetikstudio in der Offenbacher Landstraße Nr. 350 durch Abpollern vor widerrechtlichem Befahren zu sichern. Begründung: Vor dem Kosmetikstudio befindet sich ein breiter Bürgersteig. Dieser wird in letzter Zeit immer wieder widerrechtlich beparkt. Dadurch werden beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Rollstuhlfahrer am passieren dieser Stelle gehindert.Beratung im Ortsbeirat: 5

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