Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 31/11
Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der
Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße
mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen
253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu
beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine
Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten
Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der
Wilhelmshöher Straße verbleiben. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11
am 15.08.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 252 2011
Die
Vorlage OF 31/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (=
Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU