Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach
Begründung
Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2011, OF 31/11
Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben.Beratung im Ortsbeirat: 11