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Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 31/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot der Altebornstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Altebornstraße mit einem Verbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t (Zeichen 253) sowie dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu beschildern. Begründung: Die Altebornstraße ist eine Einbahnstraße und wird sehr gerne als Schleichweg befahren. Mit der beantragten Maßnahme soll erreicht werden, dass zumindest Kfz über 3,5t auf der Wilhelmshöher Straße verbleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 252 2011 Die Vorlage OF 31/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU

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