Beschilderung Bornweg
Begründung
Der Magistrat wird gebeten vom zuständigen Amt die Beschilderung für den verkehrsberuhigten Bereich im Bornweg zu vervollständigen. Entweder sollte die Straße Hinterm Hain in den verkehrsberuhigten Bereich mit aufgenommen werden oder aber durch ein Schild StVO 325.2 von diesem abgetrennt werden. Begründung: Im Moment befindet sich zwischen dem Bornweg und Hinterm Hain keine eindeutige Beschilderung ob der verkehrsberuhigte Bereich dort weitergeht oder aufhört. Diese Lücke kann zu unbedachtem Fehlverhalten führen, weshalb diese Unklarheit ausgeräumt werden sollte.
Inhalt
Antrag vom 07.11.2017, OF 136/13
Betreff: Beschilderung Bornweg Der Magistrat wird gebeten vom zuständigen Amt die Beschilderung für den verkehrsberuhigten Bereich im Bornweg zu vervollständigen. Entweder sollte die Straße Hinterm Hain in den verkehrsberuhigten Bereich mit aufgenommen werden oder aber durch ein Schild StVO 325.2 von diesem abgetrennt werden. Begründung: Im Moment befindet sich zwischen dem Bornweg und Hinterm Hain keine eindeutige Beschilderung ob der verkehrsberuhigte Bereich dort weitergeht oder aufhört. Diese Lücke kann zu unbedachtem Fehlverhalten führen, weshalb diese Unklarheit ausgeräumt werden sollte.Beratung im Ortsbeirat: 13