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Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beachtung des in Höhe des Hauses Weißkirchener Weg 59 angebrachten Halteverbotszeichens verstärkt durch die Verkehrsüberwachung der Stadtpolizei zu kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden und am frühen Morgen. Begründung: Das Halteverbot ist u.a. deshalb für die Verkehrssicherheit wichtig, weil in dieser Höhe der Straße Weißkirchener Weg sehr viele Fußgänger vom Fußwegenetz der Nordweststadt kommend hin zur Schüttgrabenstraße Richtung U3-Station "Niederursel" passieren. Immer wieder parken Pkw im Halteverbotsbereich, der u.a. auch als Wartezone für fahrende Pkw aus Richtung Niederurseler Friedhof dient, wenn der gegenläufige Verkehr aus Platzgründen Vorrang hat (zum Beispiel Omnibusse). Zum Teil werden im Halteverbotsbereich über Nacht Kleintransporter abgestellt, die für Fußgänger eine Querung in Richtung Schüttgrabenstraße extrem erschweren und zu gefährlichen Situationen führen können, weil die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen dann eingeschränkt sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2013, OF 333/8 Betreff: Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beachtung des in Höhe des Hauses Weißkirchener Weg 59 angebrachten Halteverbotszeichens verstärkt durch die Verkehrsüberwachung der Stadtpolizei zu kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden und am frühen Morgen. Begründung: Das Halteverbot ist u.a. deshalb für die Verkehrssicherheit wichtig, weil in dieser Höhe der Straße Weißkirchener Weg sehr viele Fußgänger vom Fußwegenetz der Nordweststadt kommend hin zur Schüttgrabenstraße Richtung U3-Station "Niederursel" passieren. Immer wieder parken Pkw im Halteverbotsbereich, der u.a. auch als Wartezone für fahrende Pkw aus Richtung Niederurseler Friedhof dient, wenn der gegenläufige Verkehr aus Platzgründen Vorrang hat (zum Beispiel Omnibusse). Zum Teil werden im Halteverbotsbereich über Nacht Kleintransporter abgestellt, die für Fußgänger eine Querung in Richtung Schüttgrabenstraße extrem erschweren und zu gefährlichen Situationen führen können, weil die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen dann eingeschränkt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2309 2013 Die Vorlage OF 333/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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