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Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2301 entstanden aus Vorlage: OF 626/9 vom 31.05.2013 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1811/12 OBR 9; ST 161/13 Aufgrund häufiger Verkehrsbehinderungen durch den Andienungsverkehr zur Großbaustelle am Ende der Wilhelm-Busch-Straße wurde die Einbahnstraße zwischen Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße provisorisch aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr erlaubt. Der Zweirichtungsverkehr in dieser Straße wurde gut angenommen. Ortsbeiratsmitglieder wurden sogar von direkten Anwohnern angeschrieben beziehungsweise angesprochen und gebeten, den Zweirichtungsverkehr auch in Zukunft beizubehalten, da ihnen die neue Regelung lange Umwege mit dem Auto erspart. Der Ortsbeirat unterstützt diese Anregung, da eine solche Verkehrsführung den Anwohnern nützt und für einen eventuellen Schleichverkehr uninteressant ist. Außerdem erzieht die Situation die Autofahrer zu mehr Rücksicht und verringert die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, die jetzige Lösung auf Dauer zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1329 Aktenzeichen: 32 1