Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM
2301 entstanden aus
Vorlage: OF 626/9 vom
31.05.2013 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der
Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1811/12 OBR 9; ST 161/13 Aufgrund häufiger Verkehrsbehinderungen durch den
Andienungsverkehr zur Großbaustelle am Ende der Wilhelm-Busch-Straße wurde die
Einbahnstraße zwischen Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße
provisorisch aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr erlaubt. Der
Zweirichtungsverkehr in dieser Straße wurde gut angenommen.
Ortsbeiratsmitglieder wurden sogar von direkten Anwohnern angeschrieben
beziehungsweise angesprochen und gebeten, den Zweirichtungsverkehr auch in
Zukunft beizubehalten, da ihnen die neue Regelung lange Umwege mit dem Auto
erspart. Der Ortsbeirat unterstützt diese
Anregung, da eine solche Verkehrsführung den Anwohnern nützt und für einen
eventuellen Schleichverkehr uninteressant ist. Außerdem erzieht die Situation
die Autofahrer zu mehr Rücksicht und verringert die Fahrgeschwindigkeit der
Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, die
jetzige Lösung auf Dauer zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2013, ST 1329
Aktenzeichen: 32 1