Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Busch-Straße
Begründung
Wilhelm-Busch-Straße Vorgang: OM 1811/12 OBR 9; ST 161/13 Aufgrund häufiger Verkehrsbehinderungen durch den Andienungsverkehr zur Großbaustelle am Ende der Wilhelm Busch Straße wurde die Einbahnstraße zwischen Einmündung Wildenbruchstraße und Raabestraße provisorisch aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr erlaubt. Der Zweirichtungsverkehr in dieser Straße wurde gut angenommen, Ortsbeiratsmitglieder wurden sogar von direkten Anwohnern angeschrieben bzw. angesprochen und gebeten den Zweirichtungsverkehr auch in Zukunft beizubehalten, da die Ihnen die neue Regelung lange Umwege mit dem Auto erspart. Der Ortsbeirat unterstützt diese Anregung, da eine solche Verkehrsführung den Anwohnern nützt und uninteressant für einen eventuellen Schleichverkehr ist. Außerdem erzieht die Situation die Autofahrer zu mehr Rücksicht und verringert die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, die jetzige Lösung auf Dauer zu legalisieren.