Anlieger .Am Gansbühel. vor Durchgangsverkehr schützen
Begründung
vor Durchgangsverkehr schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel, in Fechenheim, so zu verändern, das motorisierte VerkehrsteilnehmerInnen rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen Durchfahrt verboten, Anlieger frei, befinden sich erst mehre Meter hinter dem Tempo 30 Zonen Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße hineingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt Fechenheim, der die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt.