Anlieferung Penny-Markt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM
2249 entstanden aus
Vorlage: OF 93/4 vom 21.02.2017
Betreff: Anlieferung Penny-Markt Der Magistrat wird gebeten, die Anlieferung des
Penny-Marktes gegenüber der Ringelstraße 50 besser zu regeln. Dazu soll
auf dem Bürgersteig eine Anlieferungszone zwischen den zwei Laternen
eingerichtet werden (siehe Bild). Diese Zone wird mit eingeschränktem
Halteverbot (Zeichen 286 StVO) gekennzeichnet, dass von 04:00 Uhr bis
11:00 Uhr gelten soll. Begründung: Der Bereich vor dem Lieferanteneingang ist auf dem
Boden mit der Aufschrift "Ladezone" versehen. Nach der Beschilderung darf dort
aber geparkt werden. Um den Bereich nun aber gegen Autos zu schützen, werden
dort Rollwagen auf den Gehweg gelegt. Insgesamt ergibt sich ein sehr unschönes
Bild und es werden vier öffentliche Parkplätze durchgehend blockiert, die
eigentlich nur kurzzeitig für den Markt notwendig wären. Quelle: Google Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.02.2018, ST 313
Beratung im Ortsbeirat: 4