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Anlieferung Penny-Markt

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2249 entstanden aus Vorlage: OF 93/4 vom 21.02.2017 Betreff: Anlieferung Penny-Markt Der Magistrat wird gebeten, die Anlieferung des Penny-Marktes gegenüber der Ringelstraße 50 besser zu regeln. Dazu soll auf dem Bürgersteig eine Anlieferungszone zwischen den zwei Laternen eingerichtet werden (siehe Bild). Diese Zone wird mit eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286 StVO) gekennzeichnet, dass von 04:00 Uhr bis 11:00 Uhr gelten soll. Begründung: Der Bereich vor dem Lieferanteneingang ist auf dem Boden mit der Aufschrift "Ladezone" versehen. Nach der Beschilderung darf dort aber geparkt werden. Um den Bereich nun aber gegen Autos zu schützen, werden dort Rollwagen auf den Gehweg gelegt. Insgesamt ergibt sich ein sehr unschönes Bild und es werden vier öffentliche Parkplätze durchgehend blockiert, die eigentlich nur kurzzeitig für den Markt notwendig wären. Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 313 Beratung im Ortsbeirat: 4

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