Anlieferung Penny Markt
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, die Anlieferung des Penny Marktes gegenüber der Ringelstraße 50 besser zu regeln. Dazu soll eine Anlieferungszone zwischen den zwei Laternen eingerichtet werden(siehe Bild). Diese Zone wird mit eingeschränktem Halteverbotsschild (Zeichen 286 StVO) gekennzeichnet, dass von 4 bis 11 Uhr gelten soll. Begründung: Der Bereich vor dem Lieferanteneingang ist auf dem Boden mit der Aufschrift "Ladezone" versehen. Nach der Beschilderung darf dort aber geparkt werden. Um den Bereich nun aber gegen Autos zu schützen, werden dort Rollwagen auf den Gehweg gelegt. Insgesamt ergibt sich ein sehr unschönes Bild und es werden vier öffentliche Parkplätze durchgehend blockiert, die eigentlich nur kurzzeitig notwendig wären für den Markt. Quelle: Google