Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern
Begründung
Reihe verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten das Parken in zweiter Reihe in der Rotlintstraße (87-101) zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und auf der Hallgartenstraße (Nr. 23-52) zwischen Rotlintstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch Setzen von Pollern oder Steinen im Bereich der Straßenecke und den Einfahrten zu verhindern. Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in einer zweiten Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten noch freien Stelle auf dem Gehweg bis zu 30 Metern über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden.