Keine Schließung der Unterführung Hügelstraße!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2008, OM
2195 entstanden aus
Vorlage: OF 608/9 vom
20.02.2008 Betreff: Keine Schließung der Unterführung
Hügelstraße! Vorgang: B 860/07, B 515/07, B 90/07 Bei der Prüfung und Planung zur Einrichtung von
ebenerdigen Fußgängerquerungen über die Eschersheimer Landstraße nördlich und
südlich der Kreuzung Hügelstraße hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass die
derzeitigen Platzverhältnisse nicht ausreichend sind, solche Überwege
einzurichten. Auch der Wunsch, zusätzlich zu den Überwegen von dort aus
behindertengerechte Zugänge zu den Bahnsteigen zu schaffen, ist nur bei
Schließung der Zugänge zur Fußgängerunterführung möglich. Der Ortbeirat sieht jedoch die
Notwendigkeit, die Fußgängerunterführung und die Zugänge zu den
U-Bahn-Stationen zu erhalten, und fordert deshalb den Magistrat auf, die
Planungen für die neuen Fußgängerquerungen aufzugeben, wenn diese nur bei der
Schließung der Zugänge zu den Bahnsteigen möglich wären. Begründung: Weitere Querungen über die
Eschersheimer Landstraße sind zwar wünschenswert, tragen aber aus Sicht des
Ortsbeirats nicht zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger bei. Unfälle
zwischen U-Bahn und Fußgängern sind immer möglich, gerade weil es Übergänge
gibt. Besonders an der Kreuzung Hügelstraße müssen von den U-Bahn-Stationen bis
zu den Haltestellen der kreuzenden Buslinien bis zu sechs Fahrbahnen/Gleise
überquert werden! Es würden damit unverantwortliche Situationen entstehen, wenn
Personen beim Aussteigen aus der U-Bahn den gewünschten Bus kommen sehen. Sie
würden dann, statt der gefahrlosen Benutzung der Unterführung, ohne die roten
Ampeln zu beachten und bei fließendem Verkehr, bis zu sechs Fahrbahnen queren,
um, vielfach ohne Rücksicht auf die Fußgängerampeln, den Bus zu erreichen. Dies
betrifft insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden eine große Zahl von
Schulkindern, die beim Umsteigen die Unterführung frequentieren. Eine steigende
Anzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist dann mit hoher Sicherheit
zu erwarten. Außerdem wird mit der Schließung der Unterführung Hügelstraße eine
Einzelhandelsexistenz vernichtet, wenn dem dort befindlichen Blumenladen das
Umsteigepublikum entzogen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2008, ST 968
Antrag vom
09.01.2023, OF
436/9
Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582
Aktenzeichen: 66 2