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Perspektive für den Reitsport in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 329/10 vom 08.08.2017 Betreff: Perspektive für den Reitsport in Berkersheim Vorgang: V 359/17 OBR 10; ST 1144/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Perspektive eröffnet wird, wie in Berkersheim eine Reithalle genehmigt werden kann. Begründung: Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der Main-Weser-Bahn war immer, dass es zu einer Verlegung der vom Reit- und Fahrverein Niddertal genutzten und vollkommen privat finanzierten Reithalle kommen müsse. Es ist schwierig genug, jemanden zu finden, der bereit ist, das wirtschaftliche Risiko der Errichtung einer solchen Halle zu übernehmen. Wenn nun nicht baldmöglichst klargestellt wird, wo und wie eine solche Halle genehmigt werden kann, und zwar durch die Stadt Frankfurt, weil die Deutsche Bahn AG insofern keine Einflussmöglichkeiten hat, wird der Mangel an Perspektive für eine reitsportliche Betätigung dazu führen, dass massiv Reitpferde von Berkersheim aus in andere Ställe verlagert werden, wo diese Unklarheiten nicht bestehen. Dieser Prozess hat schon eingesetzt und wird sich verstärken, wenn allen Einstellern endgültig klar wird, was der Bahnausbau für sie bedeutet. Bei einer solchen Entwicklung wäre eine Reithalle keinesfalls mehr rentabel zu betreiben. Zudem wäre die Existenz des Reit- und Fahrvereins Niddertal, als, wie der Magistrat selbst ausführt, zweitgrößter Reitsportverein Frankfurts, aber auch die wirtschaftliche Existenz der Betriebe, in denen die Pferde gegenwärtig eingestellt sind, massiv gefährdet. In Anbetracht dieser wirtschaftlichen Bedeutung ist Handlung nun dringend geboten, zumal der Ortsbeirat 10 seit Jahren auf diese kritische Situation hingewiesen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.03.2017, V 359 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1144 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2393 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2377 Aktenzeichen: 52 0