Perspektive für den Reitsport in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM
2005 entstanden aus
Vorlage: OF 329/10 vom
08.08.2017 Betreff: Perspektive für den Reitsport in
Berkersheim Vorgang: V 359/17 OBR 10; ST 1144/17 Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Perspektive eröffnet wird, wie
in Berkersheim eine Reithalle genehmigt werden kann. Begründung: Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den
Ausbau der Main-Weser-Bahn war immer, dass es zu einer Verlegung der vom Reit-
und Fahrverein Niddertal genutzten und vollkommen privat finanzierten Reithalle
kommen müsse. Es ist schwierig genug, jemanden zu finden, der bereit ist, das
wirtschaftliche Risiko der Errichtung einer solchen Halle zu übernehmen. Wenn
nun nicht baldmöglichst klargestellt wird, wo und wie eine solche Halle
genehmigt werden kann, und zwar durch die Stadt Frankfurt, weil die Deutsche
Bahn AG insofern keine Einflussmöglichkeiten hat, wird der Mangel an
Perspektive für eine reitsportliche Betätigung dazu führen, dass massiv
Reitpferde von Berkersheim aus in andere Ställe verlagert werden, wo diese
Unklarheiten nicht bestehen. Dieser Prozess hat schon eingesetzt und wird sich
verstärken, wenn allen Einstellern endgültig klar wird, was der Bahnausbau für
sie bedeutet. Bei einer solchen Entwicklung wäre eine Reithalle keinesfalls
mehr rentabel zu betreiben. Zudem wäre die Existenz des Reit- und Fahrvereins
Niddertal, als, wie der Magistrat selbst ausführt, zweitgrößter Reitsportverein
Frankfurts, aber auch die wirtschaftliche Existenz der Betriebe, in denen die
Pferde gegenwärtig eingestellt sind, massiv gefährdet. In Anbetracht dieser
wirtschaftlichen Bedeutung ist Handlung nun dringend geboten, zumal der
Ortsbeirat 10 seit Jahren auf diese kritische Situation hingewiesen hat.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.03.2017, V 359
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1144
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2017, ST 2393
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1102
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2018, ST 2377
Aktenzeichen: 52 0