Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)
Begründung
Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: ST 673/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach, vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstr. in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anbringen zu lassen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, so dass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen.